Am 14. November wurde im Rahmen einer Abstimmung im Europäischen Parlament über die Zukunft der EU-Entwaldungsverordnung entschieden. Die EVP-Fraktion hat einige Änderungsanträge eingebracht, die neben der Verschiebung der Anwendung auch inhaltliche Klarheit für die betroffenen Unternehmen bringen sollten. Dazu erklärt Stefan Köhler, agrarpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe:
„Die Annahme des Großteils unserer EVP-Änderungsanträge setzt ein starkes Zeichen. Die Kritik der Land- und Forstwirte, der KMUs und der Industrie ist in Brüssel angekommen und wir haben mit präzisen und sinnvollen Änderungsvorschlägen darauf reagiert. Unsere Vorschläge beinhalten einige zentrale Änderungen:
Erstens haben wir eine nachweisliche Senkung der Bürokratielast gefordert. Zudem haben wir die Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie beschlossen. Länder wie Deutschland und damit auch Bayern mit zunehmender oder stabiler Waldfläche sollen nur vereinfachte Berichtspflichten erfüllen müssen.
Außerdem haben wir uns für eine Verschiebung der Anwendung eingesetzt, und um ein Inkrafttreten nur bei Erfüllung der Voraussetzungen durch die Europäische Kommission. Sechs Monate vor dem Inkrafttreten sollen sowohl die Datenplattform, als auch die Einteilung der Staaten in die Risikoklassifizierung bereit sein. Andernfalls verschiebt sich die Anwendung der Verordnung.
Ich halte das Ziel der EUDR, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen, weiterhin für wichtig und unterstützenswert. Allerdings musste bei diesem Vorschlag erheblich nachgebessert werden. Das ist uns mit dieser Abstimmung gelungen. Nun müssen Parlament, Rat und Kommission in Verhandlungen treten, um diese Änderungen im Trilog zu beschließen.“
Hintergrund
Die EU-Entwaldungsverordnung hat zum Ziel, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit einzudämmen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss eine ausnahmslose Rückverfolgung verschiedener Produkte bis auf die Produktionsfläche gegeben sein. Darunter fallen unter anderem Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja oder Rindfleisch. Diese Verpflichtung birgt massive bürokratische Hürden, insbesondere für die heimische Land- und Forstwirtschaft sowie KMUs. Besonders die Verlängerung der Umsetzungsfrist, auf die insbesondere die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament stark hingedrängt hat, sowie die inhaltliche Nachbesserung, sollen hierbei Abhilfe schaffen und die Umsetzung erleichtern.
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