Schutzstatus des Wolfes wird abgesenkt

Brüssel, 3. Dezember 2024

Heute haben die 50 Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention in Straßburg entschieden, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abzusenken. Das bedeutet, dass Wölfe in Zukunft unter bestimmten Bedingungen wieder gejagt werden dürfen. Ihre Population darf dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Zu dieser Entscheidung erklärt Stefan Köhler, Europaabgeordneter und agrar- und umweltpolitischer Sprecher der CSU im Europäischen Parlament:

„Die heutige Entscheidung zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfs begrüße ich ausdrücklich. In vielen Regionen Europas, unter anderem auch in meiner Heimatregion, sind Problemwölfe unterwegs. Weidetierhalter versuchen oftmals verzweifelt, die Tiere von ihren Herden abzuhalten und müssen sich auf teure und häufig nicht ausreichende Maßnahmen wie Herdenschutzzäune oder speziell ausgebildete Hunde verlassen. Nun können Wölfe, die nachweislich Weidetiere gefährden, entnommen werden.

Das ist jedoch kein Freifahrtsschein für die Jagd auf Wölfe. Die Tiere sind weiterhin geschützt und es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, um einen Abschuss zu rechtfertigen. Weidetierhalter in Europa können nun aber aufatmen und bald aktiv gegen Schäden am Tierbestand vorgehen.“

Hintergrund

Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates. Die EU hat diesen unterzeichnet und mittels der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in EU-Recht umgesetzt. Nach dieser Entscheidung kann die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der FFH-Richtlinie einbringen, der von Parlament und Rat gebilligt werden muss.

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